Externistenkommission AHS OÖ
Durch Externistenprüfungen können Oberösterreicher:innen ohne Schulbesuch zur Reifeprüfung einer AHS gelangen.
Kandidat:innen aus anderen Bundesländern stellen ihr Ansuchen an den dortigen Kommissionen.
Ablehnungsgrund: Wer in der 2. Leistungsgruppe (= grundlegend) der 8. Schulstufe ein Befriedigend in D, M, oder E hat und keine weitere Schulstufe (Poly, HLW etc.) positiv absolviert hat, muss zuerst eine BORG-Aufnahmsprüfung im betreffenden Fach vorweisen. Dies gilt nicht für Schulpflichtige.
Auch einzelne Gegenstände oder Schulstufen der AHS können nachgeholt (aber nicht übersprungen) werden.
Eine zeitgleiche Anmeldung an einer Schule oder einer anderen Kommission ist nicht möglich.
Bei einem Umstieg von einer AHS sind 12 Monate zu warten, wenn durch die Externistenprüfungen eine Schulstufe oder Schulart abgeschlossen wird (§3(2)). (D.h. wiederholen ist besser.)
Die Kandidat:innen erarbeiten sich den Stoff im Eigenstudium.
Kontakt
Mag.a Marion Lasinger (Kommissionsleitung / Vorsitzende)
Kommissionsvorsitz bei der Reifeprüfung: SQM Mag. Franz Weigl
Raum
Zi. 103 (1. Stock)
Sprechstunde
Voranmeldung und Terminvereinbarung per Mail: ta.vg1732274421.gnud1732274421lib@r1732274421egnis1732274421al.no1732274421iram1732274421
In der unterrichtsfreien Zeit ist die Kommission geschlossen. Es werden keine Mails beantwortet.
Zur Prüfungs-Anmeldung schreiben Sie ein Mail an die Kommissionsleitung: Fach, Klasse, Zweig, Nummer der Zulassung: z.B.: ET123.
Bei jedem mündl. Termin sind Prüfungen aus Nicht-Schularbeitsfächern vorgesehen.
Je nach Anzahl der Kandidat:innen kann die mündliche Prüfung auch an einem weiteren Tag stattfinden.
Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung bei Vorlage eines Attestes möglich. Nichterscheinen führt sonst zu einem “Terminverlust”.
Instrumentalunterricht am Stifter-ORG (gleich ums Eck), alle anderen im Haus. Die zusätzliche Anmeldung bei der Kommission ist auch hier erforderlich. (Schulpflichtige haben andere Regelungen)
Zeugnisse, Bestätigungen und Abweichungen vom Plan sind mit €14,30 (Verwaltungsabgabe) zu vergebühren (Überweisung). Ausnahme: Schulpflichtige.
Einzelprüfungen aus Ethik und Religion, die zwecks Reifeprüfung an einer AHS nachgeholt werden, müssen spätestens beim Oktober- oder Dezember-Termin abgelegt werden, da an den Schulen im Jänner die Bekanntgabe der Fächerwahl erfolgt.
Die Prüfungen für Schulpflichtige finden ausschließlich im Juni statt. Termine werden im Sommersemester bekannt gegeben.
Kürzel im Kalender: zRP=zentrale Reifeprüfung; ZPR=Zulassungsprüfungen
Wintersemester 24/25 | 1. Termin | 2. Termin | 3. Termin |
D oder M + mündl. Fächer |
L, F, Sp, It, Ru oder |
E oder PH schriftlich + mündl. Fächer |
|
Anmeldung bis 9:00 | 17.09.2024 | 12.11.2024 | 21.01.2025 |
schriftlich | 01.10.2024 | 26.11.2024 | 04.02.2025 |
mündlich | 04.10.2024 | 29.11.2024* | 07.02.2025 |
Sommersemester 25 | 4. Termin | 5. Termin | 6. Termin |
D oder M |
L, F, Sp, It, Ru |
E oder PH schriftlich + mündl. Fächer |
|
Anmeldung bis 9:00 | 25.02.2025 (!!!) | 08.04.2025 | 20.05.2025 |
schriftlich | 18.03.2025 | 22.04.2025 | 03.06.2025 |
mündlich | 21.03.2025 | 25.04.2025 | 06.06.2025 |
* am 29.11. können Italienisch und Musik mündlich nicht geprüft werden. Es gibt einen Ersatztermin kurz vorher oder nachher.
Darstellende Geometrie: Mai 2025
Instrumentalprüfung Wintersemester: 4.12.24; Sommersemester: ___
Den genauen Prüfungsablauf und die aktuellen Beginnzeiten entnehmen Sie bitte Eduvidual. Meistens 3-5 Tage nach Anmeldeschluss.
Das funktioniert nur für gemeldete Kandidat/-innen.
Link zu den Prüfer:innen und Stoffübersichten
Die Prüfer:innen und ev. Stoffübersichten finden Sie auf Eduvidual.
Erstregistrierung: Registrieren Sie sich mit diesem Link: Registrierung – nicht als Gast anmelden. Erstellen Sie Ihr Benutzerkonto, indem Sie die Felder ausfüllen.
Bestätigen Sie das daraufhin erhaltene Mail.
Dann öffnen Sie den Link: Eduvidual-Externistenseite und melden sich mit dem eben erstellten Benutzerkonto an.
Sie gehen schließlich auf den runden Button rechts oben und geben den Code ein, den Sie von M. Lasinger auf Anfrage per Mail bekommen. Gratulation.
9. Schulstufe, wenn schulpflichtig (ab SJ 22/23)
Schulpflichtige benötigen eine Nichtuntersagung der Teilnahme am häuslichen Unterricht durch die Bildungsdirektion (Anmeldung bis Schulschluss).
Außerdem bitte Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Zeugnis der 8. Schulstufe, “Datenschutzerklärung” (Formular 0) und das “Ansuchen 9. Schulstufe” (Formular 4b) ausgefüllt mitbringen.
Am 11. Juli 2024 von 14:30-15:30 findet an der Externistenkommission ein Info-Nachmittag für allfällige Fragen statt, bei dem Dokumente geregelt werden und auch Bücher bestellt werden können. Um Anmeldung per Mail wird gebeten.
Ohne dieses Vorgespräch gibt es keine Anmeldung bzw. später keine weiteren Auskünfte oder Einzelgespräche.
Für die Buchbestellung muss eine Liste mit Autor, Titel, Schulbuch-Nummer und aktuellem Preis bekannt gegeben werden. Deckelung: Gymnasium 170€; alle anderen 161,25€.
Buchempfehlungen der Prüfer:innen: Mathematik (Mathematik verstehen), Deutsch (Wortwechsel + 5 Werke), Englisch (Way to go), Französisch (Nouvelles perspectives), Spanisch (Caminos Austria oder Nueva perspectivas), Latein (Medias in Res) , Russisch (Jasno), Italienisch (Di nuovo insieme), Kunst und Gestaltung (Icons), Ethik (Stangl), Biologie und Umweltbildung (Linder), Geschichte und Politische Bildung (Zeitbilder), Geographie und wirtschaftliche Bildung (Meridiane), Physik (Faszination 1+2), Musik (Wege zur Musik), Informatik (Grundzüge Manz).
Schulzweig, Sprachenwahl und Religion/Ethik müssen bekannt gegeben werden.
Es gibt diesbezüglich keine pädog. Beratung und es wird vorausgesetzt, dass die Entscheidungen vorab getroffen wurden. Während der Anmeldung ist dafür keine Zeit.
Alle Prüfungen für Schulpflichtige finden im Juni statt.
Es gibt keine Kontaktaufnahme zu den Prüfer:innen. Stoff ist der Lehrplan. Wiederholungen von Prüfungen sind in diesem Zeitraum nicht möglich.
Ein Zeugnis über die 9. Schulstufe wird ausgestellt, wenn alle Prüfungen abgelegt wurden.
Ersatztermin für alle, die am 11. Juli 2024 nicht kommen können: 6. September 2024 um 10:00 Uhr: allg. Info und dann Einzelanmeldungen.
Formular-Download (Stand Dez. 2023)
0_Datenschutzerklärung_2023
1_Ansuchen Externistenreifeprüfung_2023
1a_Ansuchen EXT_RP_Waldorf_2023
1b_Anmeldung_schriftl_mündl_RP_2023
2_Ansuchen um Stoffeinschränkung_2023
3a_Ansuchen Fremdsprache AbendgymnasiumNEU2023
3b_Ansuchen einzelne Gegenstände_2023
4a_Ansuchen_9_Schulstufe_2023
4b_Ansuchen_9_Schulstufe_Schulpflichtige_2023
5a_VWA_Einreichung der konkreten Themenstellung_2023
5b_VWA_Erwartungshorizont_2023
Info-Download (Stand: Dez. 2023)
6a_Gymnasium_Stundentafel
6b_ORG mit Instrumentalunterricht_Stundentafel
6c_ORG mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung
6d_ORG mit Darstellender Geometrie
6e_ORG mit BIOUB CH PH
7_WPG_Übersicht
Wichtige Termine bis RP_2029
Externisten-Reifeprüfung
Vor der Hauptprüfung (= Reifeprüfung) sind “Zulassungsprüfungen” abzulegen. Sie betreffen alle im Lehrplan vorgesehenen Gegenstände (außer Bewegung und Sport). Eine Zulassungsprüfung umfasst den Stoff der 5. bis 8. Klasse (ausgenommen Einschränkungen s.u.).
Es werden also in der Regel Prüfungen über den gesamten Oberstufenstoff eines Gegenstandes abgelegt – ausgenommen sind Schulpflichtige. Für Prüfungen über einen geringeren Stoffumfang ( 1, 2 oder 3 Klassen) muss jeweils angesucht werden. Es empfiehlt sich für jüngere Kandidat/-innen, die 5. Klasse, dann die 6. Klasse und am Ende 7.+8. Klasse + WPG abzulegen.
Eine Reifeprüfung über einen einzelnen Gegenstand ist nicht möglich (Ausnahme: Biologie und Umweltbildung; nur mündlich).
Die schriftl. Reifeprüfung aus Darstellender Geometrie, Biologie und Umweltbildung, Physik oder Russisch ist seit 2024 nur noch im Haupttermin möglich.
Zulassungsprüfungen
In den Gegenständen, in denen lehrplanmäßig schriftliche Schularbeiten vorgesehen sind, ist die Zulassungsprüfung schriftlich und mündlich, ansonsten nur mündlich abzulegen.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung richtet sich nach der längsten Schularbeit der höchsten Klasse, über die die Zulassungsprüfung abgelegt wird. Die mündliche Zulassungsprüfung dauert so lange, bis sich der Prüfer ein klares Urteil bilden kann (10 – 30 Minuten). Eine Zulassungsprüfung darf dreimal wiederholt werden, allerdings muss die Wiederholung zwei bis vier Monate nach der Prüfung erfolgen. Meldet man sich nicht an, gilt dies als “Terminverlust”. Ein Wechsel der Prüfungskommission ist dabei unzulässig.
Termine der Zulassungsprüfungen
Pro Schularbeitenfach wird ein Prüfungstermin im Semester für die schriftliche Zulassungsprüfung angeboten. Wiederholungen von negativen Prüfungen sind zum vereinbarten Termin möglich.
Mündliche Zulassungsprüfungen können an drei Terminen im Semester absolviert werden (siehe Kalender). In Informatik und Instrumentalmusik sind die Termine individuell – mit den jeweiligen Prüfern – zu vereinbaren. Eine Anmeldung bei der Kommission ist ebenfalls erforderlich.
Beachten Sie bitte die Anmeldefrist (spätestens zwei Wochen VOR dem schriftl. Zulassungstermin, das gilt für schriftliche und mündliche Zulassungsprüfugen, siehe Kalender). Anmeldungen bitte per Mail mit genauer Bekanntgabe des Faches und der Schulstufe(n) sowie der Nummer Ihres Dekrets. Melden Sie sich auch nicht zu früh an – drei Wochen vorher weiß man ungefähr, ob man gut genug vorbereitet ist.
Stoff-Einschränkungen
Einschränkungen des Prüfungsstoffes gibt es in zwei oder drei Gegenständen, die zur Reifeprüfung gewählt werden (RP neu). Der Stoff für die Zulassungsprüfung wird auf die 5. und 6. Klasse reduziert. Bei Nicht-Schularbeitsgegenständen kommt es zu dieser Reduktion, wenn das Fach mündlich für die Reifeprüfung gewählt wurde (z. B. Geografie). Bei Schularbeitsgegenständen kommt es zu dieser Reduktion, wenn das Fach sowohl schriftlich als auch mündlich gewählt wurde (z. B. Deutsch).
Stoffeinschränkungen für die Zulassungsprüfungen können auch gewährt werden, wenn die Kenntnisse durch Zeugnisse einer Höheren Schule oder ein entsprechendes Zeugnis einer anderen Externistenprüfungskommission nachgewiesen werden können. Zeugnisse anderer Bildungsträger bleiben aufgrund der unterschiedlichen Lehrpläne weitgehend unberücksichtigt.
Wenn alle Zulassungsprüfungen positiv abgeschlossen sind, kann die Anmeldung zur Hauptprüfung erfolgen.
Die Hauptprüfung (= Reifeprüfung)
Neue Reifeprüfung
Die neue Reifeprüfung besteht aus 6 Gegenständen sowie der vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA):
1) schriftliche Reifeprüfung (3 oder 4 Gegenstände)
2) mündliche Reifeprüfung (3 oder 2 Gegenstände)
3) VWA Themeneinreichung; Erwartungshorizont
Benutzen Sie zum Verfassen der VWA die offizielle Anleitung des Bundesministeriums und die Hilfestellung von 5×5 von literacy .
Wichtige Fristen bis zur RP 2029.
Reifeprüfungstermine
Pro Schuljahr sind drei Termine vorgesehen: Haupttermin (Mai-Juli), 1. Nebentermin (September-Oktober), 2. Nebentermin (Jänner-Februar).
Der 1. Nebentermin dient nur der Wiederholung von negativen Teilprüfungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind das SchUG und das Bundesgesetzblatt 362/1979 in der derzeit geltenden Fassung.
Nach erfolgreicher Anlegung alle Prüfungen wird das Zeugnis ausgestellt, das mit € 14,30 zu vergebühren ist.
Prüfung über einzelne Fächer oder Schulstufen der AHS
Wenn ein Zeugnis über einen Gegenstand erwünscht wird – z. B. Ethik, Religion, Biologie und Umweltbildung, Darstellende Geometrie oder Latein für Studienzwecke – , kann darüber externistisch eine Prüfung abgelegt werden.
Auch Prüfungen über einzelneSchulstufen sind möglich.
Studierende des Abendgymnasiums können im Rahmen der neuen Matura Spanisch, Italienisch oder Russisch nur dann externistisch belegen, wenn Sie dieses Fach mehr als 5 Stunden (also 2 Jahre) in einer Tagesschule absolviert haben. Eine Reifeprüfung ist hier ab Sommersemester 2024 nur in Spanisch möglich.
Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung kann ein Zeugnis ausgestellt werden, das mit € 14,30 zu vergebühren ist.
Anmeldung
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Geburtsurkunde im Original; € 3,90 Verwaltungsabgabe
- Heiratsurkunde im Original; € 3,90 Verwaltungsabgabe
- Lichtbildausweis im Original; € 3,90 Verwaltungsabgabe
- Schulabmeldebestätigung
- bei Schulpflichtigen Erlaubnis für den den häuslichen Unterricht (Bildungsdirektion)
- Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Für Externisten: € 14,30 Verwaltungsabgabe für das Ansuchen zur Externistenreifeprüfung; Zeugnis der 8. Schulstufe und weitere relevante Zeugnisse im Original; € 3,90 Verwaltungsabgabe pro Zeugnis
- Das Ansuchen um Stoffeinschränkung bei den Zulassungsprüfungen(z.B. über eine positive 5. Klasse) kostet die Bundesgebühr von € 14,30.
- Für Abendschul-Studierende, die eine Prüfung über die 7./8. Klasse Spanisch, Italienisch oder Russisch brauchen: € 14,30 Verwaltungsabgabe für das Ansuchen
Das Ansuchen inkl. der Dokumente bringen Sie bitte persönlich zur Externistenkommissionsleitung (siehe Sprechstunde).
Nach der Anmeldung kann Kontakt zu den PrüferInnen bzgl. Stoffumfang aufgenommen werden.
Gebühren (Anmeldung, Planänderung, Bestätigung) sind auf folgendes Konto einzuzahlen und der Beleg ist der Kommissionsleitung zu übermitteln. Die Anmeldung ist nach der Einzahlung gültig.
Finanzamt, Dienststelle Sonderzuständigkeiten
Bankverbindung: BAWAG P.S.K.
IBAN: AT56 0100 0000 0580 4713
BIC: BUNDATWW
Verwendungszeck:
Name, Ansuchen/Bestätigung/Zeugnis, Ext.kommission Linz
Weitere Informationen
andere Externistenprüfungskommission
Sollte jemand schon einmal an einer Externistenprüfungskommission angemeldet gewesen sein, wird eine Abmeldebestätigung von dieser Kommission benötigt.
Wahlpflichtgegenstände
Achten Sie weiters auf die richtige Wahl der Wahlpflichtgegenstände.
Die Gegenstände der Gruppe a) können nur als Ganzes (d. h. mit der dort angegebenen Stundenzahl) gewählt werden. Bsp.: Würden Sie Informatik oder eine Fremdsprache als Wahlpflichtgegenstand wählen, müssten Sie die gesamten 6 Stunden nehmen. Latein ist keine Fremdsprache.
Bei Gegenständen der Gruppe b) wählen Sie 2+4 Einheiten. Bei 4 Einheiten 6.+7. oder 7.+8. Klasse, in Biologie je nach Schulform 6.+8. Bei 2 Einheiten wird ein Gegenstand der 8. Klasse gewählt.
Gültigkeit von Noten
Die Noten bereits absolvierter Gegenstände gelten drei Jahre nach einem Lehrplanwechsel. Danach müssten Sie über diese Gegenstände zumindest teilweise erneut Prüfungen ablegen.