Hausordnung
Abmeldung von der Schule
Erfolgt von Studierendenseite über das Sekretariat. Entlehnte Bücher werden abgegeben. Seitens der Schule kommt es nur zu einer Abmeldung, wenn die maximale Studienzeit überschritten wird oder über längere Zeit keine ausreichenden Leistungen erbracht werden.
Ansteckende Krankheit
Eine meldepflichtige Krankheit ist der Leitung der Schule sofort mitzuteilen. Der/die Studierende hat der Schule so lange fernzubleiben, als die Gefahr einer Übertragung besteht. Das gilt auch für den Fall, dass im Haushalt des/der betreffenden Studierenden eine Krankheit auftritt, die eine Übertragung befürchten lässt (z.B.: Scharlach, Windpocken, Läuse, …).
Ausschluss
Die Androhung des Ausschlusses eines/einer Studierenden wird von der Lehrerkonferenz beschlossen, wenn durch sein/ihr Verhalten eine Gefährdung von Mitgliedern der Schulgemeinschaft oder deren Eigentum besteht. Siehe §46 SchUG. Bei Gefahr in Verzug hat die Schulleitung die Suspendierung des/der Studierenden vom Schulbesuch auszusprechen. Auch wenn die vereinbarten Richtlinien von den Studierenden nicht eingehalten werden, ist mit entsprechenden Konsequenzen bis zum unmittelbaren Verweis von der Schule zu rechnen (SCHUG-BKV § 46/1).
Bücherrückgabe
Aus der Schulbibliothek entliehene Bücher sind nach drei Wochen zurückzugeben.
Daten
Der/die Studierende ist verpflichtet, jede Änderung von wichtigen persönlichen Daten (Name, Adresse, Email, Telefonnummer, Arbeitgeber) aktuell zu halten (Sekretariat / Studienkoordinator/-in).
Eigentum
Durch die Mitbenützung von Klassenzimmern des Akademischen Gymnasiums besteht die besondere Verantwortung, fremdes Eigentum zu respektieren, nichts wegzunehmen oder zu beschädigen. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen oder Geräten ist im Sekretariat oder beim Schulwart zu melden. Weiters übernimmt die Schule für Wertgegenstände oder Geldbeträge, die in die Schule mitgebracht werden, keinerlei Haftung.
Fotografieren
Fotografieren, Filmen und Tonaufzeichnungen von Professor/-innen und Studierenden sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung gesetzlich verboten und strafbar.
Fundgegenstände
Fundgegenstände können im Sekretariat oder im Konferenzzimmer abgegeben werden.
Gewalt
Jede Form von psychischer und physischer Gewalt ist unzulässig und kann zu einem Ausschluss führen.
Handys
Der private Gebrauch von Handys ist nur in den Pausen erlaubt. Bei Schularbeiten und Kolloquien sowie der Reifeprüfung müssen Handys ausgeschaltet bzw. abgegeben werden. Im Rahmen der Reifeprüfung sind Handys und andere internetfähige Geräte abgegeben.
Krankmeldung
Eine Erkrankung oder eine andere länger als eine Woche dauernde Verhinderung am Schulbesuch ist dem/der Studienkoordinator/-in zu melden.
Ordnung
Auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit ist auf der gesamten Schulliegenschaft zu achten.
Prüfungstermine
Die Studierenden sind verpflichtet, sich über Kolloquien- und Reifeprüfungstermine (schwarzes Brett, Eduvidual, Terminkalender auf der Homepage) zu informieren und diese Termine wahrzunehmen.
Rauchen und Alkohol
In der Schule besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot (lt. § 9 der Schulordnung). Dieses Verbot gilt ebenso für den Schulhof und den Eingang Spittelwiese. Beim Seiteneingang in der Herrenstraße darf geraucht werden – die Zigarettenkippen sind in dem dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen. Für Unter 18-Jährige gilt auch das Jugendschutzgesetz.
Rauschmittel
Das Mitbringen, der Konsum und der Vertrieb von Alkohol und Drogen jeglicher Art ist verboten.
Schäden
Beschädigung und Beschmutzung der Schulräume, Schulgeräte oder Lehrmittel ist untersagt. Wer das Eigentum der Schule beschädigt, ist zu Schadensersatz verpflichtet.
Schulfremde Personen
Der Aufenthalt von schulfremden Personen, die kein schulbezogenes Anliegen haben, ist in der Schule – außer mit Genehmigung – nicht gestattet.
Teilnahme am Unterricht
Die Studierenden nehmen am Unterricht regelmäßig teil und erscheinen zu den Unterrichtsstunden pünktlich. Lernunterlagen wie Bücher und Skripten sind mitzubringen. Jede Störung einer konstruktiven Unterrichtsarbeit ist zu vermeiden.
Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
Waffen
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden. Im Speziellen darf niemand Waffen oder waffenähnliche Gegenstände in die Schule mitbringen oder damit handeln.
Werbung
Das Anbringen von Plakaten oder Ankündigungen bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Werbliche Aktivitäten und sonstige Ankündigungen durch schulfremde Personen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Zuwiderhandeln ist sofort in der Direktion zu melden.